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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Die MVStättVO legt in § 43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen S...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen S...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versamm...

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Umweltinstitut Offenbach GmbH (128)

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Ab...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwe...

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Umweltinstitut Offenbach GmbH (128)

Diese Veranstaltungen ist gemäߧ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit. Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch...

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