Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
- Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Wie ermittelt man Gefährdungen?
- Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Besonderheiten
- in Stadthallen und Arenen
- bei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"
- über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen
- Kooperation mit Behörden
- Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Siche ...
Mehr Informationen >>