Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.
- Darstellung und Erläuterung der landesspezifischen VStättVO
- Anwendungsbereich
- Haftungsfragen
- Erstellung von Bestuhlungsplänen
- Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
- Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
- Betriebsorganisation
- Erläuterung relevanter Vorschriften
- Erstellen von Gefahrenanalysen
- Durchführung von Unterweisungen
- Praktische Übung / Fallbeispiele
- Gesetzliche Anforderungen (§ 40 MVStättVO)
- Umgang mit Kontrollbehörden
Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung ge ...
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