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Eintägige fachspezifische Fortbildung für Annahmepersonal auf Deponien und Anlagen sowie für das sonstige Personal im Sinne des10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Fachspezifische Fortbildung für Deponie- und Anlagenpersonal erforderlich alle vier Jahre.

Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.

Die Anforderungen an die Organisation einer Deponie, dass das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen sollte. Nach13 Abs. 1 Nr. 2 DepV i.V.m. Anhang 5 Nummer 1.2 zur DepV hat der Deponiebetreiber ein Betriebshandbuch zu führen, in dem u.a. der Fortbildungsbedarf des Deponiepersonals zu dokumentieren ist.

Durch das Inkrafttreten der  Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung jetzt die ein weiterer Rechtsbereich hinzugekommen, der Anforderungen bei der Abfallannahme definiert. Dies macht es erforderlich, dass auch das Personal der Annahme nach3 EBV  im Rahmen der Sachkundeschulungen auszubilden ist. Neben den klaren Anforderungen Feststellung  der Abfallart, dem Anteil an Fremdbestandteilen bzw. Qualitäten werden die Fragen der Dokumentation für die TN geklärt.

Dieses Seminar vermittelt nicht die Sachkunde im Sinne des LAGA-Papier M23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen). Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur  Personal eingesetzt werden, das die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4 besitzt (kleiner Asbestschein). Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme asbesthaltiger Abfälle darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen. Dies ist ein zweitägiger, staatlich anerkannter Kurs (mit externer Prüfung der zuständigen Behörde).

Das sonstige Personal in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z.B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) müssen regelmäßig (gemäß der Vollzugshilfe zur Anzeige -und Erlaubnisverordnung alle zwei Jahre) eine entsprechende Schulung erhalten. Auch hierzu ist die vorliegende Schulung geeignet.

Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem "sonstigen Personal" den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.

 

Inhalte

Einführung

  • Begrüßung, Grundlagen, Zielsetzung

Gesetzliche Grundlagen (jeweils Auszüge die für Abfallannahme von Bedeutung sind)

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfalleinstufung gemäß AVV, Nachweisverordnung inklusive elektronischer Abwicklung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gefahrgutrecht, und Verkehrsrecht, Ersatzbaustoffverordnung, Regelungen LAGA M23.
  • Betriebliche Regelungen, Vorschriften und Unterweisungen, Bedeutung von Entsorgungsverträgen

Praktischer Ablauf einer Abfallannahme

  • Sicht- und Detektorkontrolle, allgemeiner Fahrzeug- und Containerzustand
  • Prüfung der (Abfall-) Papiere, Konsequenzen aus den Wiegeergebnissen,
  • Vorgehensweise bei gescheiterten Abfallannahmeverfahren (falsch deklarierter Abfall, keine oder unvollständige Papiere, Überladung usw.)
  • Haftungsfragen der Abfallannahme
Eintägige fachspezifische Fortbildung für Annahmepersonal auf Deponien und Anlagen sowie für das sonstige Personal im Sinne des10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

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Termine und Orte

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SG-Seminar-Nr.: 9393255

Anbieter-Seminar-Nr.: 288

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11.08.2026

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  • Deutsch
    • Keine
  • 8 h
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