Rechtliche Grundlagen. Sicherheit in Technik und Organsisation. Daten über Mitarbeiter und Kunden.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§ 4 f) und ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern können einen externen Beauftragten bestellen.
Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der Datenschutzbeauftragte
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§ 4 f) und ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Kleine Unternehmen mi ...
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