Betriebsratsmitglieder üben ihr Amt als Ehrenamt aus, ohne dafür bezahlt zu werden. Damit sie ihre SuperkräfteJvoll entfalten können, werden sie einerseits von ihrer regulären Arbeit freigestellt, ohne dass Ihr Gehalt leiden soll. Ihre Neutralität da...
Der Abschnitt über personelle Angelegenheiten des BetrVG umfasst allgemeine personelle Angelegenheiten, die Berufsbildung und vor allem die personellen Einzelangelegenheiten. Letztere bilden (neben den sozialen Angelegenheiten) ein Kernelement der Be...