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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sichgemäß § 9 Abs. 3...

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TÜV Rheinland Akademie GmbH (812)

Das Abfallrecht unterliegt vielen Reglementierungen und stetiger Weiterentwicklung. Die Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauft...

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