Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sichgemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren. Mit der Kurs-Teilnahme erfüllen Sie die Anforderung.
- Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht
- Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG)
- Sonstige Umweltvorschriften: Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
- Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung
Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang au ...
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