Die DGUV 214-016/017 regeln die Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Absetz- und Abrollbehältern. In Abschnitt 8 wird explizit die Prüfung durch eine befähigte Person gefordert. Die zur Prüfu...
Die DGUV 214-016/017 regeln die Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Absetz- und Abrollbehältern. In Abschnitt 8 wird explizit die Prüfung durch eine befähigte Person gefordert. Die zur Prüfu...