online: Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV - Webinar von BEW GmbH - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH

Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)

Inhalte

Gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs und alle zwei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang.

Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fach-kunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV und alle drei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang gemäß § 5 AbfAEV.

Die Inhalte der Grundlehrgänge gemäß §9 EfbV und §5 AbfAEV sind nahezu deckungsgleich, so dass beide Fachkundenachweise durch den Besuch einer einzigen Veranstaltung erworben werden.

4 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:15 Uhr

HINWEIS Es besteht die Möglichkeit durch den Besuch eines 1-tägigen Zusatzmoduls die erforderlichen Fachkundekenntnisse eines Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59 und 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV zu erwerben (siehe unten / Kurs-Nr. UA004).

 

Gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zert ...

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Lernziele

PROGRAMM
  • Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften, u.a.
    • Einführung in Rechtsvorschriften
    • Europäisches Abfall- und Umweltrecht
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Untergesetzliches Regelwerk
    • Überwachung der Abfallentsorgung
    • Zulassung von Anlagen
  • Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei der Entsorgungvon Abfällen
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Wesentliche Umweltstrafvorschriften
    • Zivilrechtliche Haftungsfragen
    • Betriebliche Risiken und deren Vermeidung
  • Abfalleigenschaften und Abfallbewertung
    • Gefährliche Eigenschaften
    • Probenahmen an Abfallstoffen
    • Deklarationsanalyse
    • Zuordnen von Abfallschlüsselnummern
  • Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz, u.a.
    • ArbeitsschutzG, BetriebssicherheitsV, Unfallverhütungsvorschriften
    • Gefahrstoffrecht: Umgang mit gefährlichen Abfällen
    • Gefahrgutvorschriften: Verpackung, Versendungund Transport gefährlicher Abfälle
  • Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
    • Abfallmanagement
    • Sammlung, Sortierung und Zwischenlagerung
    • Verwertungsmöglichkeiten
    • Biologische Behandlung
    • Chemisch-physikalische Behandlung
    • Thermische Behandlung
    • Deponierung
    • Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebeund an Abfalltransporte
PROGRAMM
  • Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften, u.a.
    • Einführung in Rechtsvorschriften
    • Europäisches Abfall- und Umweltrecht
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Zielgruppen

Abfallentsorger,-sammler, -beförderer, -händler, -makler

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7168486

Termine

  • 15.07.2024 - 18.07.2024

    Webinar

  • 09.12.2024 - 12.12.2024

    Webinar

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Veranstaltungsinformation

  • Webinar
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 32 h
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