Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt für Einrichtungen, die durch eine baurechtliche Genehmigung oder die Nutzung als Veranstaltungsort zur Versammlungsstätte werden.
- Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
- Umsetzung der MVStättVO in den Bundesländern am Beispiel NRW
- Verantwortliche Person, Sachkundige Aufsichtsperson oder Veranstaltungsmeister?
- Vertragliche Ausschließung oder Übertragung
- Rechtssicheres Handeln
- Geplante Änderungen in der Umsetzung der VStättVO
Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt ...
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