Nach der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen EnSimiMaV sind Unternehmen verpflichtet alle in Energieaudits konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist die DIN EN 17463 (ValERI) heranzuziehen.
- Die Auswirkung von §4 EnSimiMaV auf die Auditierung und Zertifizierung eines Energie- und Umweltmanagementsystems.
- DIN EN 17463 (ValERI) als verbindlicher Standard für eine einheitliche und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.
- Schnittstellen von ValERI zum Emissionshandel, Umweltmanagementsystem oder Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
- Nachweisführung der Umsetzung von Maßnahmen für die Anrechnung der Energieeffizienzinvestitionen im Rahmen von energiebezogenen Beihilfen ab 2023.
Nach der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen EnSimiMaV sind Unternehmen verpflichtet alle in Energieaudits konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Energieeffizienzmaà ...
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