Aufgrund des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind viele Unternehmen und Kommunen verpflichtet, einen vertraulichen Kommunikationskanal zu eröffnen sowie eine Meldestelle zum Melden möglicher Straftaten einzurichten. In dem Zusammenhang gibt es datenschutzrechtliche Herausforderungen, die es bei der Einführung des Meldekanals und bei der Bearbeitung der Meldungen zu meistern gilt.
- Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Hinweisgeber-Prozess
- Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Hinweisgeber-Prozess
- Datenschutzrechtlich konforme Ausgestaltung des Meldekanals sowie des Hinweisgeber-Prozesses
Aufgrund des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind viele Unternehmen und Kommunen verpflichtet, einen vertraulichen Kommunikationskanal zu eröffnen sowie eine Meldestelle zum Melden möglich ...
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