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1. Block: ESG und die neuen Berichtspflichten (ca. 10:00 Uhr – 12:00 Uhr)
In dieser Veranstaltung erhalten Sie fundierte Einblicke in:
- die Bedeutung von ESG, wann Unternehmen berichtspflichtig sind und wie die Einbindung des Betriebsrats gelingt,- die Erfassung und Neu-Erhebung von Daten zur Erfüllung der Berichtspflichten unter Berücksichtigung der Rolle des Betriebsrats und- die strategischen Potenziale, die sich durch die Integration von ESG ergeben.
LernzieleZiel der neuen ESG-Berichtspflichten ist es, Transparenz über die ökologischen und sozialen Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei stehen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Fokus.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie in der Praxis diesem Ziel Rechnung getragen werden kann und welche Unternehmen in welchem Umfang - insbesondere im Hinblick auf die Sozial- und Arbeitnehmerbelange - berichtspflichtig sind.
Nicht nur die Informationspflichten selbst, sondern auch bereits die Erhebung dieser Informationen können die Mitbestimmung des Betriebsrates auslösen, sodass der Frage, ob und inwieweit Betriebsräte einzubinden sind und wann dies sogar hilfreich bei der Berichtserstattung sein kann, besondere Bedeutung zukommt.
ZielgruppenFachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwälte für Informationstechnologierecht (Datenschutz), Rechtsanwälte, Inhouse-Counsels & Syndikusrechtsanwälte, Arbeitgeber, Verbandsvertreter, Unternehmensleitung (Vorstände, Geschäftsführer), Personalleitung (Head of HR), Personalvorstände, Leiter von Rechtsabteilungen, Behördenleiter, Nachhaltigkeitsbeauftragte, CSR-/ESG-Manager, DatenschutzbeauftragteKein spezielles ESG-Vorwissen notwendig, Vorkenntnisse im Bereich BetrVG sind von Vorteil.
1. Block: ESG und die neuen Berichtspflichten (ca. 10:00 Uhr – 12:00 Uhr)
| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 01.12.2026 4 h | 4 h | Details | Details Jetzt buchen | |