I. Erforderliche Schulungen vs. anerkannte Bildungsveranstaltungen
II. Anerkannte Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG
III. Erforderliche Schulungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
I. Erforderliche Schulungen vs. anerkannte Bildungsveranstaltungen
Das Ziel liegt in der praxisorientierten Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder bei hochkomplexen Sachverhalten zumindest eine richtige Einordnung und Ausrichtung der Thematik vornehmen zu können.
Das Ziel liegt in der praxisorientierten Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder ...
Mehr Informationen >>Die Seminare sind auf die Interessen und Perspektive des Arbeitgebers ausgerichtet. Sie richten sich an...