Das aktuelle Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Mit der zwingenden Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25.05.2018 müssen wichtige Anpassungen vorgenommen sein. So ist das Verfahrensverzeichnis um die Gefährdungsanalyse erweitert worden. Die bisherige Vorabkontrolle wurde durch die Datenschutz-Folgenabschätzung ersetzt, wodurch sich weitreichende Neuerungen ergeben haben. In unserem Intensiv-Seminar werden Sie mit den Reformen der EU-Datenschutz-Grundverordnung vertraut gemacht. Sie lernen, wie Verarbeitungen dokumentiert und kontrolliert werden. Mithilfe praktischer Fallbeispiele werden Sie in der Lage sein, Dokumentationen DS-GVO-konform zu erstellen
Das aktuelle Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Mit der zwingenden Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung seit de ...
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