Nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen u. Kühleinrichtungen" ist der Betreiber verpflichtet, die versicherten Personen vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) über die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen, die Sicherheitsbestimmungen und das Verhalten bei Unfällen oder Störungen zu unterweisen.
- Aufbau, Funktion und Betrieb von Kühlmaschinen und Wärmepumpen (Auffrischung der kältetechnischen Grundlagen)
- Unterweisung
- Gefahren, die vom Kältemittel ausgehen (z.B. Flusssäure-Bildung)
- Elektrische Gefahren (5 Sicherheitsregeln)
- Mechanische Gefahren
- Gefahren beim Löten an Kälteanlagen
- Aktuelle Umwelt- u. Klimaschutzbestimmungen
Nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen u. Kühleinrichtungen" ist der Betreiber verpflichtet, die versicherten Personen vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkei ...
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