Inzwischen haben wir in fast allen Bundesländern eine aktuelle Fassung der Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO.
In Versammlungsstätten sind erhöhte Schutzziele erforderlich, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher sowie aller anwesenden Personen zu gewährleisten.
Eine der Betriebsvorschriften ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Aber auch bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.
Welche Gefahren gibt es? Wie werden sie bewertet? Häufig werden inzwischen Sicherheitskonzepte geschrieben mit „copy“ und „paste“. Doch vorsichtig, das Sicherheitskonzept ist eines der wichtigsten Instrumente, um im Schadensfall das Überleben der Personen vor Ort zu gewährleisten.
Der Ersteller muss wissen, was er plant und erstellt. Er benötigt Fachkunde und begleitet im günstigsten Fall auch die Veranstaltungen.
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