- Webinar
- Deutsch
-
- Keine
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Dolose Handlungen können nur dann verfolgt werden, wenn die Arbeit der Internen Revision frei von Fehlern in der Rechtsanwendung und Beweiserhebung ist. Gleichzeitig muss sich jeder Interne Revisor persönlich absichern, um nicht selbst angreifbar zu werden und Gefahr zu laufen, selbst in die strafrechtliche Schusslinie zu geraten. Im Vordergrund steht daher die sichere und einwandfreie Anwendung des geltenden Rechts.
In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über einschlägige Delikte und den rechtssicheren Umgang mit diesen in der Revisionspraxis. Sie lernen, wirtschaftskriminelle Handlungen einwandfrei zu identifizieren, ohne sich selbst strafbar zu machen.
HÖCHST BRISANT - AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN:
Mitarbeiter/-innen der Internen Revision können sich durch Unterlassen strafbar machen (BGH, Urt. v. 17.7.2009 - 5 StR 394/08 = BGHSt 54,44). Auf der anderen Seite können Ermittlungsergebnisse bei falscher Vorgehensweise unbrauchbar werden (BAG, Urt. v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12 - Spindkontrolle). Das Seminar dient der Eingrenzung strafrechtlicher Aspekte der täglichen Arbeit der Internen Revision und damit auch der Begrenzungpersönlicher Risiken.
LernzieleGrundlagen der Strafbarkeit
Persönliche Risiken für Interne Revisoren
EDV-Strafrecht
Einzelne Delikte richtig erkennen und zuordnen
ZielgruppenDieses Seminar richtet sich an Interne Revisoren, Controller, Risikomanager und Compliance Officer.Dolose Handlungen können nur dann verfolgt werden, wenn die Arbeit der Internen Revision frei von Fehlern ...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| 10.03.2027 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |