In immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Sie erhalten aktuell und praxisnah in zwei Tagen die erforderlichen Kenntnisse zur Erlangung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach § 28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
InhalteIn immer mehr Produktionsverfahren finden gentechnisch veränderte Organismen Anwendung. Bei gentechnischen Arbeiten sind nach dem Gentechnikrecht strenge Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Beschäft ...
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