Online-Seminar: Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden - Webinar von REFA AG

Zahlreiche Bundesländer haben ergänzend zum E-Government-Gesetz eigene Landes-E-Government-Gesetze erlassen. Diese übertragen Bundesvorschriften auf landes- und kommunalrechtliche Vorschriften und definieren zudem weitere E-Government-Pflichten für Landes

Inhalte

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal verknüpft werden, um zum Portalverbund Deutschland zusammengeschlossen zu werden.Der IT-Planungsrat möchte mit dem Digitalisierungsprogramm eine Vorlage für die Online-Services aller Behörden aus Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. In Rede dafür stehen momentan ca. 577 Dienstleistungsbündel. Der Portalverbund hat zum Ziel, Online-Services aller deutschen Behörden für jeden Bürger und jedes Unternehmen einfach erreichbar zu machen. Hierfür sollen landeseinheitliche, interoperable Servicekonten (Bürgerkonto/Unternehmenskonto) genutzt werden können. Dadurch ergeben sich für alle Bereiche der Verwaltungen neue Gestaltungspotenziale für kommunale Leistungen.Einen wichtigen Anstoß zur Realisierung des Once-Only Prinzips und zur Einführung von Personenkennzeichen hat der Normenkontrollrat mit dem Gutachten „Registermodernisierung“ gegeben.

In unserem Online-Seminar erhalten Sie in einem interaktiven Live-Vortrag das Basiswissen zu diesen Punkten des E-Government-Gesetzes. Zudem können Sie per Chat-Funktion Fragen an den Trainer stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten, Projektleiter/Organisationsberater, die bereits Projekte im Prozessmanagement bearbeiten oder zukünftig eine solche Aufgabe übernehmen werden sowie Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mitglied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden.

Inhalt des Online-Seminars
  • Inhalte und Anforderungen der neuen Gesetze, der Konsequenzen sowie konkrete Gestaltungswege
  • Vorschriften des Bundes- und des Landes EGovG NRW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des De-Mail Gesetzes
  • Praktische Beispiele für E-Government-Services aus E-Government-Angeboten von Behörden
  • Gestaltungsmöglichkeiten für E-Government in den Bürgerämtern
  • Mobiles Government – die Verwaltung kommt zum Bürger
  • Organisationsarbeit für E-Government
  • Nutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln sowie von De.Mail für die Umsetzung von E-Government-Prozessen
  • Rationalisierungspotentiale von E-Government für die Haushaltskonsolidierung
Zertifikat

Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme am Online-Seminar „Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?“.

Trainer

Das Seminar wird von praxiserfahrenen Trainern/-innen aus dem Verwaltungsbereich durchgeführt.

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal ...

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Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 6611343

Termine

  • 11.11.2024 - 12.11.2024

    Webinar

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Veranstaltungsinformation

  • Webinar
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 16 h
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