Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal verknüpft werden, um zum Portalverbund Deutschland zusammengeschlossen zu werden.Der IT-Planungsrat möchte mit dem Digitalisierungsprogramm eine Vorlage für die Online-Services aller Behörden aus Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. In Rede dafür stehen momentan ca. 577 Dienstleistungsbündel. Der Portalverbund hat zum Ziel, Online-Services aller deutschen Behörden für jeden Bürger und jedes Unternehmen einfach erreichbar zu machen. Hierfür sollen landeseinheitliche, interoperable Servicekonten (Bürgerkonto/Unternehmenskonto) genutzt werden können. Dadurch ergeben sich für alle Bereiche der Verwaltungen neue Gestaltungspotenziale für kommunale Leistungen.Einen wichtigen Anstoß zur Realisierung des Once-Only Prinzips und zur Einführung von Personenkennzeichen hat der Normenkontrollrat mit dem Gutachten Registermodernisierung gegeben.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie in einem interaktiven Live-Vortrag das Basiswissen zu diesen Punkten des E-Government-Gesetzes. Zudem können Sie per Chat-Funktion Fragen an den Trainer stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.
ZielgruppeFach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten, Projektleiter/Organisationsberater, die bereits Projekte im Prozessmanagement bearbeiten oder zukünftig eine solche Aufgabe übernehmen werden sowie Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mitglied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden.
Inhalt des Online-SeminarsZum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme am Online-Seminar Das E-Government-Gesetz Welche Verpflichtungen haben Behörden?.
TrainerDas Seminar wird von praxiserfahrenen Trainern/-innen aus dem Verwaltungsbereich durchgeführt.
Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Webinar | ||||
11.11.2024 - 12.11.2024 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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