am 1. Januar 2024 ist der neue Tarifvertrag über die Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) in Kraft getreten und hat den Hessischen Lohntarifvertrag (HLT) ersetzt.
Wir erklären noch mal kurz, wie die Eingruppierung der „Arbeiter“ funktioniert, was sich geändert hat und was Sie jetzt unternehmen müssen.
Ganz kurz: Eingruppierung nach TVöD VKA und neuem HTB-H in 4 Schritten
Geltungsbereich des HTB-H
Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen EG
Höhergruppierung auf Antrag gemäß § 3 Abs. 1 HTB-H-Ü, Ausschlussfrist
Konsequenzen einer Tätigkeitsveränderung
Fächerentgeltgruppen und Mischtätigkeiten im HTB-H
Neue spezielle Tätigkeitsmerkmaleam 1. Januar 2024 ist der neue Tarifvertrag über die Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) in Kraft getreten und hat den Hessischen Lohntarifvertrag (HLT ...
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