Teil 1 - Ursprüngliche vertragliche Leistungspflichten des Objekt-Fachplaners
Teil 2 - Nachtragsmanagement (nur) bei Nachtragsleistung
Teil 3 - Fazit: Vermeidung/ Durchsetzung von Nachtragshonorar“
Teil 1 - Ursprüngliche vertragliche Leistungspflichten des Objekt-Fachplaners
Kein Bauvorhaben kommt ohne Nachträge aus. Das gilt auch in Bezug auf die Tätigkeit von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern. Gerade im Bereich der Planung und Bauüberwachung (und Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung) steckt regelmäßig erhebliches Nachtragspotenzial, dass nicht selten unerkannt bleibt. Wenn es aber geltend gemacht wird, kann das zur erheblichen Teuerung eines Bauvorhabens führen. Der sichere Umgang mit dieser Materie ist daher für Auftraggeber und Auftragnehmer von erheblicher finanzieller Bedeutung. Die Schulung geht „Stück für Stück“ die hierzu einschlägigen „Spielregeln“ durch. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird gezeigt, wie Nachtragsforderungen möglichst vermieden werden, aber auch, wie berechtigter Anspruch auf Nachtragshonorar durchgesetzt wird.
Kein Bauvorhaben kommt ohne Nachträge aus. Das gilt auch in Bezug auf die Tätigkeit von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern. Gerade im Bereich der Planung und Bauüberwachung (und Bauoberleitun ...
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