Erfolgreiche Integration der neuen EU Standards im LageberichtDie European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die neue Maßgabe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Ab 2024 verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen schrittweise dazu nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Lagebericht offen zu legen. Diese neuen Richtlinien gehen allerdings über die bestehenden Berichtspflichten deutlich hinaus. Um alle wichtigen Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten richtig darzustellen, müssen Sie sich rechtzeitig über die umfangreichen Änderungen informieren.
Unser erfahrenes Expertenteam klärt über die Neuerungen der Richtlinie auf und gibt wichtige Tipp für die Umsetzung im Unternehmen weiter.
Weiterbildungsinhalte
Grundlagen der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Entwicklung der Richtlinie
- Geltungsbereich, betroffene Unternehmen und Zeitschiene
- Anforderungen an betroffene Unternehmen
ESRS als neuer Standard in der EU
- Aufbau und Inhalte des neuen Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standard)
- Generelle Anforderungen (Grundlagen | ESRS 1):
- Allgemeine Offenlegungspflichten/Angaben: Nachhaltigkeitsmanagement (ESRS 2):
- Offenlegung zum Thema Umweltschutz | Environment ESRS E1-5:
- Offenlegung zum Thema Soziales/Gesellschaft |Social (ESRS S1-4):
- Offenlegung zur Governance (ESRS G1): Unternehmenspolitik und gutes Geschäftsgebaren
- Umsetzung im Unternehmen – Projekt „Offenlegung/Berichterstattung“
- Notwendige Schritte zur erfolgreichen und regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS bzw. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen
- Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen
- Datenmanagement
Erfolgreiche Integration der neuen EU Standards im LageberichtDie European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die neue Maßgabe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. ...
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