Inhalte
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/abhängige Beschäftigung
- Neue Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 538 € seit 01.01.2024
- Verdienstgrenze: laufende und einmalige Zahlungen
- Kurzfristige Beschäftigung
- Änderung bei den Zeitgrenzen
- Berufsmäßige Beschäftigung
- Abgaben und Steuern bei der kurzfristigen Beschäftigung
- Praxisbeispiele
- Teilnehmerfragen
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Abgrenzung selbstständige Tätigkeit/abhängige Beschäftigu ...
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Termine und Orte