Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen sich intensiver mit Menschenrechten zu beschäftigen - die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten wird dringend empfohlen. Indessen zeichnen sich auf europäischer Ebene weitaus schärfere Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ab.
- Grundlagen und Hintergründe zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen
- Rechtliche Anforderungen (national und international)
- Die ILO-Kernarbeitsnormen
- Funktion und Aufgaben des/der Menschenrechtsbeauftragten
- Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (u.a. Risikomanagement, Lieferantenbewertung, Menschenrechtsstrategie, Wirksamkeitskontrollen von Präventionsmaßnahmen, Berichterstattung)
- Audit- und Zertifizierungssysteme für menschenrechtliche Aspekte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen sich intensiver mit Menschenrechten zu beschäftigen - die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten wird dringend empfohlen. I ...
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