THEMA
Schon die Nichtzahlung der ersten Miete ist regelmäßig ein Warnsignal für den Vermieter. Denn das Ausbleiben der Miete kommt einer Kreditgewährung durch den Vermieter gleich. Der Vermieter gewährleistet aber durch die Überlassung der Mieträume die Existenzgrundlage des Mieters. Nimmt der Mieter in dieser Situation ungefragt Kredit, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass er alle ordentlichen Kreditquellen ausgeschöpft hat. Daher muss schon in diesem frühen Stadium professionell und zügig gehandelt werden, umgrößeren Schaden zu vermeiden.
In der Veranstaltung werden Sie mit den Grundsätzen vertraut gemacht, wie der Vermieter den drohenden Schaden überschaubar halten kann. Checklisten und Mustertexte werden ihnen künftig helfen, in den unterschiedlichsten Situationen richtig und souverän zu reagieren.
SEMINARLEITER
Dr. Klaus LützenkirchenRechtsanwalt
- Bei Lützenkirchen Rechtsanwälte, Kanzlei für Mietrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht- Ausschließlich Mandate aus der Wohn- und Gewerberaummiete- Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitglied im Ausschuss Immobilien der IHK Köln- Lehrbeauftragter an der TH Köln und Referent, u. a. in der Fachanwaltsaus- und -weiterbildung - Autor des Standardwerks „Anwaltshandbuch Mietrecht“, des Kommentars „Mietrecht“, sowie zahlreiche weitere Veröffentlichung z. B. in: MietRB, Das Grundeigentum, ZMR, WuM, NJW, NZM, MDR
THEMA
Schon die Nichtzahlung der ersten Miete ist regelmäßig ein Warnsignal für den Vermieter. Denn das Ausbleiben der Miete kommt einer Kreditgewährung durch den Vermieter gleich. Der Vermieter ge ...
Mehr Informationen >>Rechtliche Grundlagen
BGB, ZPOden Mietvertrag richtig lesen- abweichende Vereinbarung zu Kündigungsgründen- formelle Vorgaben für die Kündigung
Vorgehensweise
Einrichten eines Überwachungssystems
Kündigungsmöglichkeiten- unter zwei Mieten- bis zwei Mieten- über zwei Mieten- Corona-bedingte Hindernisse?
Einschlägige Kündigungsarten- außerordentliche (fristlose) Kündigung- ordentliche (fristgerechte) Kündigung
Notwendiger Inhalt der Kündigung- einseitige Beendigungserklärung- Widerspruch nach § 545 BGB- Verlangen nach (erhöhter) Nutzungsentschädigung
Übermittlung der Kündigung- eingeschriebener Brief- Telefax- E-Mail
Räumungsklage- Wann ist der richtige Zeitpunkt?- Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens- Formelle Anforderungen
Zwangsvollstreckung
- Herkömmliche Vollstreckung- Beschränkte Vollstreckung (BerlinerModell)- Reagieren auf Vollstreckungsschutz- Einstweilige Verfügung auf Räumung
Rechtliche Grundlagen
BGB, ZPOden Mietvertrag richtig lesen- abweichende Vereinbarung zu Kündigungsgründen- formelle Vorgaben für die Kündigung
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Mehr Informationen >>Fachkräfte, die einen umfassenden Überblick und fundierte Grundlagen für den Umgang mit Gewerbemietern in der betriebswirtschaftlichen Krise erwerben möchten.