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Die Tarifvertragsparteien haben seit dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit in den TVöD aufgenommen, auch auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten zu vereinbaren ( 10 Absatz 7 TVöD n. F.). Dabei sind die sozialrechtlichen Vorgaben zu Wertguthabenvereinbarungen nach7b ff. SGB IV zu beachten. Wir verschaffen Ihnen einen Einstieg und besprechen mit Ihnen, welche Punkte (im Geltungsbereich sowohl des TVöD als auch des TV-L) regelungsbedürftig sind und wie eine Gestaltung aussehen könnte.
Verwendungszwecke für das LangzeitkontoFinanzierung durch Wertguthaben – wie funktioniert das?Was wird aufs Konto gebucht?Umfang und Grenzen des AnsparensRegelung von Störfällen Übertragung des WertguthabensInanspruchnahme der FreistellungEntgelt in der Freistellungsphaseggf.: InsolvenzsicherungGestaltung der Verhandlungen mit Personal- und BetriebsratDie Tarifvertragsparteien haben seit dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit in den TVöD aufgenommen, auch auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten zu vereinbaren ( 10 Absatz 7 TVöD n. F.). ...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 24.09.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |