Schwerpunktveranstaltung: Sicherheiten im Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, insb. Absicherung des Unternehmers nach §§ 650f, 650e; Gewährleistungs- und Mängelsicherheiten.
Die Absicherung des Bauunternehmers ist von erheblicher Bedeutung. Die Anforderung und Umsetzung von Sicherheitsverlangen ist erheblich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt. Diese Veranstaltung geht vertieft auf die Voraussetzungen eines wirksamen Sicherheitsverlangens und dessen prozessuale Umsetzung ein. Im Hinblick auf Gewährleistung/Mängelsicherheit ist deren zulässige vertragliche Gestaltung vertieft zu betrachten.
Schwerpunktveranstaltung: Sicherheiten im Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, insb. Absicherung des Unternehmers nach §§ ...
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