Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes sind Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Wasser nach §8a BSIG aufgefordert nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit die geforderten Vorrausetzungen an den Stand der Technik erfüllt. Es gilt die Fragen zu stellen, ob Sie in den Zielkreis gezählt werden und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie zu erfüllen haben.
- Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
- Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
- Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV sowie deren Branchen und Sektoren
- Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
- Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für Wasser/Abwasser (insb. DVGW-Merkblatt W 1060 und der IT-Sicherheitsleitfaden)
- Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes sind Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Wasser nach §8a BSIG aufgefordert nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit die geforderten Vorrausetzunge ...
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