Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Bereich IT & Telekommunikation müssen nach IT-Sicherheitsgesetz gegenüber dem BSI alle zwei Jahre einen Nachweis erbringen, dass sie die geforderten technischen als auch organisatorischen Maßnahmen nach § 8a erfüllen. In diesem Seminar erhalten Betreiber Informationen wie Sie ihre nächste Prüfung erfolgreich absolvieren.
- Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
- Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
- Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV gem. §5 Anhang 4.
- Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
- Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für kritische Dienstleistungen (kDL) Datenspeicherung und -verarbeitung der Branche Informationstechnik innerhalb des Sektors Informationstechnik und Telekommunikation
- Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Bereich IT & Telekommunikation müssen nach IT-Sicherheitsgesetz gegenüber dem BSI alle zwei Jahre einen Nachweis erbringen, dass sie die geforderten technische ...
Mehr Informationen >>