Im Juni 2017 trat die Änderungsverordnung des IT-Sicherheitsgesetztes in Kraft. Seit jeher zählen Betreiber im Sektor Gesundheit zu den kritischen Infrastrukturen. KRITIS-Betreiber im Sektor Gesundheit sind nun dazu aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, dass ihre IT-Systeme nach dem geforderten Stand der Technik abgesichert sind.
- Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
- Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
- Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV sowie deren Branchen und Sektoren
- Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
- Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für den Sektor Gesundheit gem. §6
- Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Im Juni 2017 trat die Änderungsverordnung des IT-Sicherheitsgesetztes in Kraft. Seit jeher zählen Betreiber im Sektor Gesundheit zu den kritischen Infrastrukturen. KRITIS-Betreiber im Sektor Gesundhe ...
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