Betreiber im Sektor Energie zählen mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetztes zu den kritischen Infrastrukturen und sind nach Überschreiten eines bestimmten Größen bzw. Einflussbereiches dazu verpflichtet dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Nachweis zu erbringen, dass Ihre IT-Systeme dem geforderten Stand der Technik entspricht.
- Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
- Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
- Definition kritischer Infrastrukturen laut BSIG / KritisV
- Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
- Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für den Sektor Energie und Wärme.
- Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Betreiber im Sektor Energie zählen mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetztes zu den kritischen Infrastrukturen und sind nach Überschreiten eines bestimmten Größen bzw. Einflussbereiches dazu ve ...
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