In diesem webinar räumen wir mit klassischen Irrtümern des Eingruppierungsrechts auf und besprechen dabei wichtige Grundlagen:
- Das schulde ich nicht, weil es nicht in meiner Stellenbeschreibung steht !
- Der Beschäftige ist so eingruppiert wie seine Stelle bewertet ist !
- Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeit, die (ggf. mit Zustimmung des Fachvorgesetzen) ausgeübt wird !
- Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden !
- Eine Eingruppierung in EG 8 des allgemeinen Teils setzt voraus, dass zu 1/3 Tätigkeiten anfallen, die selbständige Leistungen darstellen !
- „Sonstige“ Beschäftigte gibt es öfter als man denkt !
- Eine Herabgruppierung bedarf immer einer Änderungskündigung !
- Eine Höhergruppierungsklage" ist leicht zu gewinnen und freut den Anwalt !
Bedeutung der Stellenbeschreibung für den Pflichtenkreis der BeschäftigtenUnterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Stellenbewertung und Eingruppierungausgeübte und auszuübende TätigkeitBildung von Arbeitsvorgängen (ergebnisbezogen ohne Berücksichtigung der Wertigkeit der Einzeltätigkeiten)Bezugspunkt der Zeitanteilesonstige BeschäftigteHerabgruppierungen mit und ohne ÄnderungskündigungEingruppierungsfeststellungsklagen"
In diesem webinar räumen wir mit klassischen Irrtümern des Eingruppierungsrechts auf und besprechen dabei wichtige Grundlagen:
- Das schulde ich nicht, weil es nicht in meiner Stellenbeschreibung steht ...
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