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Lernziel
Die in jeder Hinsicht - z. B. namentlich bei öffentlichen Auftraggebern mit Blick auf das Gebot der sparsamen Haushaltsführung und das zu beachtende Vergabe- und ggf. Fördermittel-/ Beihilferecht - richtige Handhabe des aktuellen Architekten- und Ingenieurrecht ist nicht ganz einfach. Gerade sind komplett neue „Spielregeln“ für den Architekten- und Ingenieurvertrag in den §§ 650 p – 650 t BGB in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich neue Fragen in Bezug darauf, was ein Architekt oder Ingenieur zu leisten hat. Mit anderen Worten: Was setzt jetzt eine ordnungsgemäße, sprich vollständige und mangelfreie Planung und Objektüberwachung/ Bauoberleitung/ örtliche Bauüberwachung voraus? Außerdem scheinen jahrzehntelange Gewissheiten in Bezug auf die Ermittlung des „im Gegenzug“ zu zahlenden Honorars durch aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019 und 18.01.2022 „ins Wanken gekommen“ zu sein. Im Seminar wird eine solide und umfassende Denkstruktur im Umgang mit der komplexen Materie und den einzelnen Problemlagen vermittelt.
Seminarinhalt
I. Teil - Vertragliche Leistungspflichten und Haftung des Architekten/ Ingenieurs/ Fachplaners
1. Leistungsbeschreibung – Grundleistung, besondere Leistung, Beratungsleistung, „andere Leistung“2. Umgang mit Nachträgen bzw. vertraglichen Änderungen des (ursprünglichen) Leistungsumfangs3. Umgang mit Verlängerung der Leistungszeit4. Haftung des Architekten/ Ingenieurs/ Fachplaners5. Gesamtschuldnerausgleich (Haftung mehrerer Planer/ Bauüberwacher/ Baufirmen)
II. Teil - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 2021 (HOAI 2021) – Beachtung bei Gestaltung von Verträgen und deren Abwicklung
0. Umgang mit Urteil des EuGH vom 04.07.2019 – C-377-17 zu Mindes- und Höchstpreischarakter der HOAI 20131. Honoraranspruch (Grundleistungen, Beratungsleistungen, Besondere Leistungen, „andere Leistungen“)2. Inhalt eines „prüffähigen“ Angebots, einer prüffähigen Abschlags-/ Schlussrechnunga. Leistungsbilder (insb. im Rahmen der Objektplanung, Fachplanung)b. Anrechenbare Kosten - grds. auf Basis der Kostenberechnung, Besonderheit: Bauen im Bestandc. Honorarzoned. Honorarsatze. Beauftragte Leistungen/ Vomhundertsätzef. Zuschläge (insb. Umbauzuschlag)g. Nebenkostenh. Mehrwertsteuer
3. Exkurs- Kostenvereinbarungsmodelle- Vereinbarung von Stundensätzen- Bonus-/Malus-System!
Teilnehmerkreis
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