Grundlagen des Umweltrechts
Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes
Gewässerschutzrecht
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis
Gefahrstoffrecht
Abfallrecht
Die Betriebsbeauftragten im Umweltschutz
Grundlagen des Umweltrechts
Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Die Teilnehmer erlangen ganzheitliches Know-how über den Umweltschutzbereich und sind so in der Lage, auch komplexe Aufgabenstellungen im Unternehmen zu bewältigen.
Umweltschutzbeauftragte fungieren als Schlüsselpersonen. Sie koordinieren die gesamten Umweltschutzaktivitäten im Betrieb und setzen neue Impulse.
Der betriebliche Umweltschutz ist in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen detailliert geregelt. Umfangreiche Fachkenntnisse sind daher für jeden Umweltschutzbeauftragten zwingend erforderlich. Der Umweltschutzbeauftragte trägt Sorge dafür, dass das Unternehmen alle technischen und organisatorischen Anforderungen im Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer32 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Umweltrecht.
HinweiseDie Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
In immer mehr Unternehmen ist eine Trennung der einzelnen Bereiche des Umweltschutzes nicht oder kaum möglich. Die Teilnehmer erlangen ganzheitliches Know-how über den Umweltschutzbereich und sind s ...
Mehr Informationen >>Organisationen, für die keine explizite Bestellpflicht für einen Immissionsschutz-, Abfall- und/oder Gewässerschutzbeauftragten besteht, die aber regelmäßig Umweltschutzanforderungen zu erfüllen haben. Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfall, die ihren Verantwortungsbereich erweitern wollen. Umweltmanagementbeauftragte und andere verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen, Behörden und Organisationen.
Organisationen, für die keine explizite Bestellpflicht für einen Immissionsschutz-, Abfall- und/oder Gewässerschutzbeauftragten besteht, die aber regelmäßig Umweltschutzanforderungen zu erfüllen ...
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