Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieses Seminar ist eine anerkannte Wiederholungsschulung.
Neuerungen im Gefahrgutrecht
Aufgabenbezogene UnterweisungKorrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Wahrnehmung der Pflichten eines Absenders, Verpackers, Verladers, Befüllers, Beförderers, Fahrzeugführers, Entladers und Empfängers, z.B. hinsichtlich
- Klassifizierung
- Verpackungen
- Tanks, lose Schüttung
- Begrenzte und freigestellte Mengen
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Begleitpapiere
- Be- und Entladen, Ladungssicherung, Transport
- Ausrüstung
- Sicherung (Security)
- Verkehrsträgerübergreifende Beförderung
Sicherheitsunterweisung- Gefahren und Risiken
- Verhalten bei Zwischenfällen und Unfällen
Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmä ...
Mehr Informationen >>