Brandschutzbeauftragte sind die direkten Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz. Ihr Wissen muss gemäß der Vorgabe der VdS Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-I 205-003 alle drei Jahre auf den neuesten Stand gebracht werden, um effektive Sicherheitsmaßnahmen und optimale Organisation gewährleisten zu können. Block I
- DIN EN 13501 gegenüber DIN 4102
- Verwendungsnachweise (ABZ, ABP, ZiE) – Inhalte/Aufbau
- Praktische Arbeit mit Verwendbarkeitsnachweisen
- Diskussion / Erfahrungsaustausch Ihrer Herausforderungen aus der Praxis
Block II
- Typische Mängel und Beispiele für korrekten Einbau (BSK, Brandschutztüren, Kabelschotts, E-90-Verkabelung, FSA)
- DIBt-zulässige Änderungen an BS-Türen, DIBt-Installation von FSA
- Diskussion / Erfahrungsaustausch Ihrer Herausforderungen aus der Praxis
Brandschutzbeauftragte sind die direkten Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz. Ihr Wissen muss gemäß der Vorgabe der VdS Richtlinie 3111, der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV-I 205- ...
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