Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ist Grundlage bei der Erfassung von Gefahrenquellen und muss wiederkehrend auf Plausibilität überprüft werden.
Die Beurteilung der Brandgefährdung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz wird eine besondere Fachkunde gefordert.
- Gesetzliche Bestimmungen für die brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Brandschutzmanagement nach VdS 2009
- ASR A2.2
- TRBS 1111
- TRGS 400
- TRGS 800
- Vorgaben und Ziele der Landesbauordnungen
- DGUV Vorgaben
- Versicherungsvertragsgesetz
- Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherungen
- Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB)
- Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherungen (ASF)
- Aufbau und Inhalt der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
- Brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilungen
- Vorgaben der Feuerversicherungen
- Schematische Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ist Grundlage bei der Erfassung von Gefahrenquellen und muss wiederkehrend auf Plausibilität überprüft werden.
Die Beurteilung der Brandgefährdung ist im Rah ...
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