Verantwortliche sind oftmals selbst keine Spezialisten und können deshalb die Fachverantwortung für den sicheren Betrieb im HV-Bereich nicht übernehmen. Die Fach- und Aufsichtsverantwortung kann jedoch vom Arbeitgeber auf eine Fachkundige Leitung HV übertragen werden.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzziele
- Fachverantwortung einer Fachkundigen Leitung HV
- Garantenverantwortung und Verkehrssicherungspflicht
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und Schutzmaßnahmen festlegen
- Sicherstellen, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an HV-Systemen von Fahrzeugen durchführen
- Erstellen von Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit HV-Systemen
- Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten
- Organisieren von Strukturen und Abläufen
Verantwortliche sind oftmals selbst keine Spezialisten und können deshalb die Fachverantwortung für den sicheren Betrieb im HV-Bereich nicht übernehmen. Die Fach- und Aufsichtsverantwortung kann jed ...
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