Beim Umgang mit alter Mineralwolle werden als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt. Darum gelten hier die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen, welche in der technischen Regel für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521) konkretisiert werden.
In dieser Fortbildung erhalten sie das erforderliche umfangreiche Wissen für einen sicheren Umgang mit alter künstlicher Mineralfaser.
- Einleitung und Einteilung der unterschiedlichen KMF
- Herstellung, Eigenschaften und Verwendung
- Gesundheitsgefahren
- Rechtliche Grundlagen
- Erkundung und Probenahme
- Gefährdungsbeurteilung und Bestimmung der Expositionskategorie
- Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
- Arbeitsmedizinische Vorsorge und Unterweisung
- Sicherheitstechnische Ausstattung und persönliche Schutzausrüstung
- Abfallbehandlung und -entsorgung
Beim Umgang mit alter Mineralwolle werden als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt. Darum gelten hier die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum Schutz der Beschäftigte ...
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