In die Unfallverhütungsvorschrift DGUVVorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP), kann eine EffT eigenverantwortlich arbeiten.
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
- Abschlussprüfung
In die Unfallverhütungsvorschrift DGUVVorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitu ...
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