Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
Inhalte- Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierung von Abfällen Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht
- Verantwortlichkeiten bei der Klassifizierung von AbfällenVerantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die daraus resultierenden Pflichten
- Die Abfallbestimmung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Bedeutung des Abfallschlüssels, der Abfallbranche und des Abfallprozesses sowie stoffspezifischer Abfälle, Spiegeleinträge, HP-Kriterien (Hazardous Properties), Konzentrationsgrenzwerte, POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe)
- Abweichungen zwischen abfall- und chemikalienrechtlicher Gefährlichkeit
Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter- Abfall im Gefahrgutrecht, Gefährlichkeitskriterien, Ermittlung der Gefahrgutklasse, Klassifizierung in der Praxis, Gefahrgut-Ausnahmeverordnung GGAV 2002 - von der Beförderung ausgeschlossene Abfälle
- Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht
Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele Verschiedene Beispiele und „Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der o ...
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