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Drittbezogener Personaleinsatz

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Drittbezogener Personaleinsatz ist seit Jahren ein wichtiges Instrument moderner Personalpolitik. Unternehmen lassen Arbeitsleistungen nicht nur von eigenen Arbeitnehmern erbringen, sondern nutzen verstärkt Drittpersonal – vor allem über Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) sowie über Werk- und Dienstverträge. Dies ermöglicht eine flexible Reaktion auf Auftragsspitzen, Spezialbedarfe und Vertretungssituationen. Zugleich wird Zeitarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Integration von Geringqualifizierten, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten in den ersten Arbeitsmarkt gesehen. Der rechtliche Rahmen ist jedoch komplex. Insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einer dichten Regulierung; gleichzeitig ist die Abgrenzung zu echten Werk- und Dienstverträgen in der Praxis häufig schwierig. Die aktuelle Rechtsprechung – vor allem des Bundesarbeitsgerichts – hat wichtige Kriterien zu Weisungsrecht, Eingliederung in den Betrieb und unternehmerischem Risiko entwickelt, lässt aber zahlreiche Zweifelsfragen und Abgrenzungsprobleme bestehen. Hinzu treten sozialversicherungsrechtliche Themen (Statusabgrenzung, Beitragsnachforderungen) sowie teils erhebliche Risiken bei Fehlgestaltungen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung. Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen: Welche Rechtsformen des drittbezogenen Personaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstvertrag) kommen in Betracht und worin unterscheiden sie sich? Nach welchen Kriterien grenzt die Rechtsprechung zulässige Werk-/Dienstverträge von (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung ab? Wie ist der Einsatz von Drittpersonal sozialversicherungsrechtlich zu bewerten, und welche Konsequenzen drohen bei Fehleinschätzungen? Welche Risiken und Haftungsfolgen ergeben sich bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinwerkverträgen? Welche Bedeutung haben aktuelle Gesetzesvorhaben und Reformen im Zeitraum 2021–2026? Das Seminar gibt entlang der Gliederung – von den Grundlagen über Rechtsformen, Abgrenzungskriterien, sozialversicherungsrechtliche Bewertung und Haftungsrisiken bis hin zu aktuellen Reformentwicklungen – einen kompakten Überblick und zeigt praktische Gestaltungsempfehlungen auf. Ziel ist es, ein praxisorientiertes Verständnis für Chancen und Grenzen des drittbezogenen Personaleinsatzes zu vermitteln und pragmatische Hinweise für eine rechtssichere Anwendung in der arbeitsrechtlichen Praxis zu geben, bevor im Fazit die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und ein kurzer Ausblick auf weitere Entwicklungen gegeben wird.
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22.06.2026 2 h 2 h Details Details Jetzt buchen

SG-Seminar-Nr.: 9149328

Anbieter-Seminar-Nr.: 1b94f645-42c8-472f-a590-16ebc410d407

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  • 22.06.2026

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