Mit der neuen EU-weit in Kraft tretenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Mit dieser weitreichenden Neuerung finden auch nichtfinanzielle Informationen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ihren festen Platz im Lagebericht berichtspflichtiger Unternehmen. Die Anforderungen, die damit einhergehen werden, sind immens und gehen weit über die aktuelle Praxis der Berichterstattung in der EU hinaus. Im Zuge der CSRD weitet sich der Anwendungsbereich dabei von etwa 500 auf schätzungsweise 15.000 Unternehmen allein in Deutschland aus.
Wer hier abwartet, hat mit deutlich größerem rückwirkendem Umsetzungsaufwand zu rechnen. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eröffnet sich an der Stelle großes Potenzial, sich rechtzeitig bei Mandanten zu positionieren und das Leistungsportfolio auszuweiten. Unser Referent bringt Ihnen die umfangreiche Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch näher und gibt Tipps zur Implementierung einer Nachhaltigkeitsberatung in Ihrer Kanzlei.
Mit der neuen EU-weit in Kraft tretenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Mit dieser weitreichenden Neuerung finden ...
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