Diese Veranstaltung ist
Teil der Web-Seminar-Reihe Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen im Datenschutzrecht, kann aber selbstverständlich auch
als Einzelveranstaltung gebucht werden.Jede öffentliche Stelle hat die Pflicht, eine:n Datenschutzbeauftragte:n (DSB) zu benennen. Diese:r soll die notwendige Sach- und Fachkunde besitzen, um die verantwortliche Stelle, also vornehmlich die Behördenleitung, dabei zu unterstützen, alle datenschutzrechtlichen Pflichten in die Praxis umzusetzen. Dabei ist es sowohl für die/den DSB selbst als auch für die Behördenleitung wichtig zu wissen, wie die Stellung der/des DSB aussieht, welche Aufgaben sie/er zu erfüllen hat und wie sie/er am besten bei ihrer/seiner Tätigkeit unterstützt werden kann. Darüber hinaus muss jede öffentliche Stelle ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Diese Pflicht ergibt sich primär aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Leider gibt die DSGVO keine konkreten Vorgaben, wie das Verarbeitungsverzeichnis auszusehen hat, was genau unter einer Verarbeitungstätigkeit zu verstehen ist und welche Informationen bzw. Unterlagen sonst noch in ein solches Verzeichnis aufgenommen werden können / sollten. Neben dem Verarbeitungsverzeichnis bestehen aufgrund des in der DSGVO verankerten Nachweisprinzips noch weitere Dokumentationspflichten.
- Einführung / Grundlagen
- Stellung der/des DSB
- Aufgaben der/des DSB
- Haftung der/des DSB
- Beendigung der Tätigkeit bzw. Kündigung der/des DSB
- Die wichtigsten Dokumentationspflichten
- Das Verarbeitungsverzeichnis
- TOMs & weitere Anlagen zum Verarbeitungsverzeichnis
Diese Veranstaltung ist
Teil der Web-Seminar-Reihe Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen im Datenschutzrecht, kann aber selbstverständlich auch
als Einzelveranstaltung gebucht werden.Jede öffentliche ...
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