Große Schwachstellen für den Datenschutz sind mangelndes Datenschutzbewusstsein und unerfahrene Mitarbeiter. Datenschutzbeauftragte haben gemäß DSGVO die Aufgabe, Mitarbeiter durchDatenschutzschulungen zu sensibilisieren und zu qualifizieren (Art. 39, Abs. 1b) DSGVO), so dass diese die Erfordernisse für den Datenschutz angemessen priorisieren und im Alltag anwenden können.
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