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Datenschutzbeauftragter (TÜV) (2026)

Inhalte

gemäß DSGVO und BDSG-neu1. Schulungstag: DatenschutzrechtGrundlagen- EU-Datenschutzrecht, Verhältnis zum nationalen Recht- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung, Struktur BDSG- Kirchliche Regelungsbefugnis- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)Rechtswirksame Einwilligungen- Form und Bestimmtheit der Einwilligung- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot- Widerrufsrecht des Betroffenen- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen- Besonderheiten der BeschäftigteneinwilligungKernbereiche des Datenschutzes- Übersicht zu den Erlaubnisnormen- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz- Übermittlung in DrittländerTelemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-KontrollinstanzenRechte der Betroffenen- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen- Löschung und Recht auf Vergessen- Recht auf Datenübertragbarkeit- Widerspruchsrecht, SchadensersatzDer Datenschutzbeauftragte- Benennungspflichten, Voraussetzungen, Fachwissen- Aufgaben, Stellung im Unternehmen- Abberufungs- und KündigungsschutzDie Aufsichtsbehörde- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisationGrundlagen der Datenschutzorganisation- Ziele, Begrifflichkeiten, Art. 24 DSGVO- Kernelemente, Dokumentations- und Rechenschaftspflicht- Zertifizierungen und Verhaltensregeln- Prüfungsbereiche des DatenschutzbeauftragtenVerzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO- Mindestinhalte- Zweck, Begriffsklärung, Form, Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO- Empfehlenswerte zusätzliche Inhalte- Konkrete Ausarbeitung und praktische Umsetzung- Einführung einer neuen VerarbeitungRisikobetrachtung- Risikobetrachtung in der DSGVO- Identifikation von Datenschutzrisiken- Risikobeurteilung, RisikoreduktionDatenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO- Grundlagen- Schwellenwertanalyse- Phasen einer DSFA4. Schulungstag: Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVOSchutzziele der Datensicherheit- Gesetzliche Anknüpfung - Art. 32 DSGVO- SchutzzieleGefährdungen - Grundlagen- Schwachstellen, BedrohungenGeeignete Maßnahmen- Grundlagen- Konkrete MaßnahmenMeldepflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO- Meldung an die Aufsichtsbehörde- Meldung an die BetroffenenAbschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademiePersonenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener PrüfungHinweise:

Die Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z. B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.

Sie erhalten für das Seminar:

-Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv" Nr. 5772

-Das Skript (Schulungsunterlage) digital als auch in Papierform

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden sowie die Prüfungsordnung auf unserer Seite zu den Prüfungsinformationen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT. 

LernzieleDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden. Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen in unserem Datenschutzbeauftragter-Seminar die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Am Ende des vierten Tages der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikatsabschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften, der neuesten Kenntnisse im Bereich Datenschutzorganisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung zum Datenschutzbeauftragten weitere vertiefende Seminare zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Kurs-Programm im Bereich Datenschutz-Ausbildung und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.______________________________________________________________________________E-Learnings und VR-Modul zum DSB als Bildschirm-Version kostenfrei und mehrfach wiederholbar:- E-Learning Datenschutz - rechtliche Grundlagen Teil 1 (ca. 25 Min.)- E-Learning Datenschutz - rechtliche Grundlagen Teil 2 (ca. 35 Min.)- E-Learning Der Datenschutzbeauftragte (ca. 35 Min.)- E-Learning Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO (ca. 10 Min.)- VR-Modul: interaktives, digitales Praxistraining zum DSB (ca. 20 Min.)Den Zugang erhalten Sie einige Tage vorab, zur optionalen Vor- und Nachbereitung. Dieser besteht für ein Jahr.______________________________________________________________________________Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.ZielgruppenDie Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren lassen wollen bzw. benannt worden sind, die die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausüben möchten, sowie an interessierte Personen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen.
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Termine und Orte

Datum Dauer Preis
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15.06.2026 - 19.06.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
06.07.2026 - 10.07.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
03.08.2026 - 07.08.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
07.09.2026 - 11.09.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
05.10.2026 - 09.10.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
02.11.2026 - 06.11.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
16.11.2026 - 20.11.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
30.11.2026 - 04.12.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen
14.12.2026 - 18.12.2026 40 h 40 h Details Details Jetzt buchen

SG-Seminar-Nr.: 8502554

Anbieter-Seminar-Nr.: 640759

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  • Deutsch
    • Keine
  • 40 h
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