Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.
Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsys ...
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07.11.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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