Rechte und Pflichten im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)Krankenkassen sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, ihren Patienten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Neben Befunden oder Röntgenbildern sollen ab 2022 u. a. auch der Impfausweis in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.
Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken stehen hierdurch vor einer doppelten Herausforderung, denn die Beteiligten sind nicht nur für die ordnungsgemäße Befüllung der ePA zuständig, sondern vor allem für den Schutz der in der Telematikinfrastruktur verarbeiteten Patientendaten verantwortlich.
In der Online-Live-Schulung "Das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz" erhalten die Teilnehmer alle relevanten Informationen dazu, wie sie die Daten ihrer Patienten innerhalb der ePA gesetzeskonform erfassen, schützen und verarbeiten.
Weiterbildungsinhalte
- Die elektronische Patientenakte (ePA) – Was ist neu?
- Inverkehrbringen von Patientendaten in die Telematikinfrastruktur – Was ist zu beachten?
- Geltende Datenschutzrichtlinien
- Rechte des Versicherten
- Verwaltung der ePA
- Vergütungsmodell
- Beachtung der Meldevorgaben
- Rechtliche Fallstricke im Umgang mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
- Tipps und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung im Arbeitsalltag
Rechte und Pflichten im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)Krankenkassen sind seit dem 1. Januar 2021 verpflichtet, ihren Patienten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Neben Bef ...
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